Brauchtumsfeuer-Verbot im Feinstaubbelastungsgebiet Großraum Graz
Das Entfachen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer, Sonnwendfeuer) ist in der Marktgemeinde Gössendorf aufgrund des Immissionsschutzgesetz-Luft Maßnahmenverordnung ganzjährig verboten.Das Entfachen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer, Sonnwendfeuer) ist aufgrund des Immissionsschutzgesetz-Luft Maßnahmenverordnung (IG-L-Maßnahmenverordnung) in den Feinstaub besonders belasteten Siedlungsgebieten, dazu zählt auch die Marktgemeinde Gössendorf,
Bitte halten Sie sich an dieses Verbot, die Strafe bei gesetzwidrigem Verbrennen ist sehr hoch!
Hinweis:
In den Gemeindegebieten von Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern GANZJÄHRIG VERBOTEN (LGBl. Nr.: 131/2006)!
Außerhalb dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer in der Steiermark ausschließlich am Karsamstag sowie am 21. Juni (Sommersonnenwende) entzündet werden.
Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) sowie das Entfachen von Brauchtumsfeuern in den durch Feinstaub besonders belasteten Siedlungsgebieten wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270.-- bestraft!
Brauchtumsfeuerverbot Erlass 52.67 Kb


